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   VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23   

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VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23 (https://dejure.org/2024,2322)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.02.2024 - 11 B 132/23 (https://dejure.org/2024,2322)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 11 B 132/23 (https://dejure.org/2024,2322)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 2c S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 2c S 2 AufenthG 2004
    Einstellung von Abschiebungsmaßnahmen; Verwurzelung in deutschen Lebensverhältnissen; Härtefallverfahren

 
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  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18

    Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3).

    Legt der Ausländer fachärztliche Berichte vor, sind diese zum Beweis für eine Reiseunfähigkeit nur geeignet, wenn sie nachvollziehbar die Befundtatsachen angeben, gegebenenfalls die Methode der Tatsachenerhebung benennen und nachvollziehbar die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes sowie die Folgen darlegen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richten (VGH München, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 22; siehe auch OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3 und Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11 -, juris Rn. 6 f.; VGH München, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 20; Beschluss der Kammer vom 26. Oktober 2023 - 11 B 120/23 -, juris Rn. 7; jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Welche Frist dem einzelnen Ausländer einzuräumen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der dargestellten Gesichtspunkte nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1997 - 1 C 14.96 -, juris Rn. 14 - 15 m.w.N.; Bergmann/Dienelt/Dollinger, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 59 Rn. 20).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Jedoch kommt die Erteilung einer Verfahrensduldung dann nicht in Betracht, wenn der Ausländer eine Voraussetzung der Norm nicht erfüllt, ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 11. November 2021 - 11 B 104/21 -, juris Rn. 26).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Auch im Hinblick auf Art. 8 EMRK genießen Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht ohne weiteres den Schutz nach Art. 8 EMRK, wenn keine zusätzlichen Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (EGMR, Urteil vom 17. April 2003 - 52853/99 Yilmaz/Deutschland -, NJW 2004, 2147 Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 29. März 2023 - 11 B 43/23 -, juris Rn. 23 und vom 22. Juni 2022 - 11 B 13/22 -, juris Rn. 41; VG Schleswig, Beschluss vom 4. August 2017 - 1 B 74/17 -, juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Legt der Ausländer fachärztliche Berichte vor, sind diese zum Beweis für eine Reiseunfähigkeit nur geeignet, wenn sie nachvollziehbar die Befundtatsachen angeben, gegebenenfalls die Methode der Tatsachenerhebung benennen und nachvollziehbar die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes sowie die Folgen darlegen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richten (VGH München, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 22; siehe auch OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3 und Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11 -, juris Rn. 6 f.; VGH München, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 20; Beschluss der Kammer vom 26. Oktober 2023 - 11 B 120/23 -, juris Rn. 7; jeweils m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Dem Charakter einer Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens trägt bereits das Gebührenrecht mit seinen im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren geringeren Ansätzen Rechnung (OVG Schleswig, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 44 und vom 24. August 2021 - 4 O 17/21 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 29. März 2023 - 11 B 43/23 -, juris Rn. 23 und vom 22. Juni 2022 - 11 B 13/22 -, juris Rn. 41; VG Schleswig, Beschluss vom 4. August 2017 - 1 B 74/17 -, juris Rn. 45).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 4/15

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bindungen zu volljährigen

    Auszug aus VG Schleswig, 05.02.2024 - 11 B 132/23
    Weitergehende Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 LB 4/15 -, juris Rn. 35 m.V.a. OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. November 2014 - 2 B 98/14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VG Schleswig, 22.06.2022 - 11 B 13/22

    Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 4 MB 63/11

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber der Ausländerbehörde

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2021 - 4 O 17/21

    Keine Reduzierung des Auffangstreitwertes im Beschwerdeverfahren

  • VGH Bayern, 13.07.2010 - 19 ZB 10.1129

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • VG Schleswig, 11.11.2021 - 11 B 104/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Widerruf einer Duldung

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